private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung zählt zu den in der dritten Schicht erfassten Kapitalanlageprodukten. Im Gegensatz zu den Produkten der ersten und zweiten Schicht ist es bei der privaten Rentenversicherung am Ende der Laufzeit möglich, zwischen Rentenzahlung oder Kapitalleistung frei zu wählen.

 

Besteuerung der Kapitalleistung

  • 1. Bei Verträgen, die vor 2005 geschlossen wurden, ist die Kapitalauszahlung normalerweise steuerfrei
  • 2. Bei Verträgen, die ab 2005 geschlossen wurden, ist der Ertrag grundsätzlich steuerpflichtig
  • 3. Bei Verträgen ab 2005, mit mind. 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung ab 60. Lebensjahr, muss bei Kapitalauszahlung nur die Hälfte der Erträge versteuert werden
  • 4. Bei Verträgen, die ab 2012 abgeschlossen werden und mind. 12 Jahre Laufzeit haben, darf die Auszahlung nicht vor dem 62. Lebensjahr liegen, um die Steuerbegünstigung nach Ziff. 3 zu erhalten

Bei Rentenleistungen muss nur der Ertragsanteil versteuert werden (siehe Liste).

Trotz der steuerlichen Behandlung eignet sich die private Rentenversicherung durch ihre Flexibilität gut für die Altersvorsorge.

Vorteile:

  • beliebige Erben einsetzbar
  • Möglichkeit einer Kapitalabfindung
  • Einschlüsse wie BU und Todesfalleistungen möglich
  • flexible Gestaltung von Kapital- und Rentenleistung


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